Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt folgenden Prüfantrag zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 1. Juni 2023:
Beschlusstext:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen erreicht werden kann, dass die maximal zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h auf der Tempelhofer Straße auch eingehalten wird. Insbesondere ist zu prüfen, welche Umbauten/Umgestaltungen erforderlich sind, um die Genehmigung für ein festes Geschwindigkeitskontrollmessgerät (Blitzer) zu erhalten. Das Ergebnis soll im UVB-Ausschuss vorgestellt werden.
Begründung:
Die Tempelhofer Str. wird sehr stark und an vielen Bereichen von Fußgängerinnen, mit und ohne Hunde, Fahrradfahrerinnen, Joggerinnen, Kindern, Besucherinnen des Waldparks, Besucherinnen des Bürgerhauses (Veranstaltungen) überquert, dabei ist jede Altersgruppe vertreten. Für kleinere Schulkinder ist der Schulweg nur mit Schülerlotsinnen zu bewältigen und das in einer 30er-Zone! Nahezu keiner hält sich an vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h, was leicht an der Geschwindigkeitsmesstafel vor dem Bürgerhaus abzulesen ist. Und zwar trotz 30 km/h Schilder sowie 30-er Markierungen auf der Straße. Beides wird von Autofahrer*innen ignoriert, es wird mit stark erhöhter Geschwindigkeit gefahren. Geschwindigkeiten von 40 – 45 km/h sind schon fast Normalität auf der Tempelhofer Straße. Ganz abgesehen von den Fahrzeugen, bei denen gar nichts mehr angezeigt wird, was bedeutet, es wird mit Geschwindigkeiten von über 50 km/h gefahren.
Aktuell existiert nur eine Fußgängerampel auf der Höhe von Freiherr-von-Steinstr., es gibt aber 6 weitere, stark frequentierte Überquerungsbereiche auf der Tempelhofer Straße
- Kurz vor dem Ortseingangsschild die Überquerung an den Betonplatten.
- Frankfurter Str. Richtung Waldpark, seitlich am Waldpark entlang in den Wald
- Tulpenstr. Eingang Waldpark
- Höhe Rosenstr. Am Haupteingang Waldpark
- Adenauerstr. Weg Richtung Waldschule
- Zum Bürgerhaus von den Parkplätzen gegenüber
Möglichkeiten zur Reduzierung der Geschwindigkeit wären:
* z.B.: Fester „Blitzer“, hierzu zählt auch der mobile Trailer Straßenverengungen
* Bepflanzungen wie in der Laakirchener Str.
* versetzte Pflanzkübel, wie in der Waldstr.
* erweiterte Bodenwellen, wie in der Schubertstr./Ecke Herrnstr.
* Bodenwellen wie in der Beethovenstr.
—–
Der Antrag ist einstimmig von allen Fraktionen am 1. Juni 23 angenommen worden.