Antrag: Bereitstellung barrierefreier Toiletten bei öffentlichen Veranstaltungen

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Die Fraktionen B90/Die Grünen Obertshausen, CDU und BfO stellen folgenden Antrag zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung:

Beschlussempfehlung:
Bei öffentlichen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund oder mit städtischer Unterstützung soll zukünftig die Bereitstellung von barrierefreien Toiletten und Wickelmöglichkeiten erfolgen. In den Jahren 2025 und 2026 soll der Magistrat eine Finanzierung durch Spenden oder Sponsoring prüfen. Um die zukünftige Umsetzung zu gewährleisten, sollen spätestens zum Doppelhaushalt 2027/2028 Haushaltsmittel bereitgestellt werden, um den Kauf oder die Anmietung entsprechender mobilen
Toilettenanlagen sicherzustellen. Die Ausstattung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreiheit.

Begründung:
Die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein fundamentales Menschenrecht und
in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert. Veranstaltungen müssen so gestaltet
sein, dass sie allen Menschen offenstehen, insbesondere Personen mit Behinderungen, älteren
Menschen, Eltern mit Kleinkindern und Personen mit Mobilitätseinschränkungen.

  1. Barrierefreie Toiletten nach DIN 18040-1 sollten wie folgt ausgestattet sein:
  • Mindestgröße von 1,50 m x 1,50 m Innenraum
  • Haltegriffe & unterfahrbares Waschbecken
  • Notrufsystem & ausreichende Türbreite für Rollstuhlfahrer
  1. Wickelmöglichkeiten für Eltern

Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil inklusiver Veranstaltungen. Daher
sollen Wickelmöglichkeiten an gut zugänglichen Orten bereitgestellt werden. Diese
können entweder in barrierefreien Toiletten integriert oder als separate Wickelräume
aufgestellt werden.
Mit diesem Beschluss leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Inklusion und
setzt ein klares Zeichen für eine barrierefreie Teilhabe aller am öffentlichen Leben.

(Der Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 3. April 25 einstimmig beschlossen.)