Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung – Soziale und ökologisch nachhaltigere Beschaffung nach der Neufassung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Beschlussempfehlung:
- Der Magistrat wird beauftragt, ab einem Auftragswert von 10.000 € netto die Vergabe grundsätzlich an sozialen, ökologischen, umweltbezogenen und innovativen Anforderungen gemäß § 3 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes auszurichten. Im Ausnahmefall sind die Gründe, warum die Kriterien nicht gefordert werden, aktenkundig zu machen. Diese Regelung soll auch für Aufträge der Stadtwerke gelten.
- Der Magistrat berichtet im zuständigen Ausschuss regelmäßig über die Beschaffungspolitik der Stadt.
Begründung:
Zum 01.03.2015 wurde das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz dergestalt geändert, dass die Stadt Obertshausen nunmehr bei Ausschreibungen bzw. Vergaben die Kriterien gem. § 3 Abs. 2 Ziffer 1 – 9, insbesondere folgende Kriterien der Auftragsvergabe anwenden kann
- Förderung von Frauen
- besondere Förderung von Menschen mit Behinderung
- Verwendung von fair gehandelten Produkten
- Verwendung von ökologisch nachhaltigen Produkten (Anforderung an ein Umweltmanagementsystem der Unternehmen bzw. Umweltgütezeichen).
Mit der Novellierung des Hessischen Vergabegesetzes vom 19. Dezember 2014 wird den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, soziale und ökologische Standards bei der Produktion von Gütern und der Bereitstellung von Dienstleistungen zu würdigen und zu fördern. Das novellierte Gesetz schafft damit mehr Rechtssicherheit bei der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien. Diese neuen Chancen gilt es auch in unserer Kommune zu nutzen, um so einen wichtigen Beitrag für ein nachhaltigeres Wirtschaften zu erbringen.