Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung
– „einfache Sprache“ – X/98 (modifizierte Fassung)
Beschlussempfehlung:
Der Magistrat prüft und berichtet, welche städtischen Formulare, Ratgeber, Broschüren oder sonstigen Informationen mit zusätzlichen Erklärtexten in einfacher Sprache versehen werden können. Außerdem soll geprüft und berichtet werden, welche Verwaltungsbereiche und städtischen Einrichtungen sich für Projekte im Bereich „barrierefreie Kommunikation“ eignen.
Begründung:
Einfache und leichte Sprache ist für viele Menschen in unserer Gesellschaft eine verständliche Ausdrucksweise und eine barrierefreie Sprache. Einfache und klare Sätze und ein übersichtliches Schriftbild zeichnen barrierefreie Sprachen aus. Sie sind ohne Hindernisse. Ergänzt werden diese oftmals durch Bilder oder Skizzen. Besonders Menschen mit Lernschwierigkeiten, geistigen Behinderungen, psychischen Problem, sowie kranke und ältere Menschen mit kognitiven Störungen haben oft Probleme mit Amtsdeutsch und können Texte in einfacher oder leichter Sprache deutlich besser verstehen. Darum sollte sich auch Obertshausen um die Einführung von einfacher Sprache und damit barrierefreier Kommunikation bemühen. Denn nur diese ermöglicht allen Menschen gesellschaftliche und politische Teilhabe.
Der Internetauftritt der Stadt wird umgestaltet, Broschüren und Ratgeber modifiziert neu aufgelegt. All das sind gute Gelegenheiten, sich mit einfacher Sprache und „barrierefreier Kommunikation“ auseinanderzusetzen, die auch im Behindertengleichstellungsgesetz gefordert wird. Dafür könnte die Verwaltung einen Mitarbeiter benennen, der das Thema federführend betreut. Fortbildungen für Mitarbeitende könnten zur Bewusstseinsbildung u.a. im Umgang mit Menschen mit Behinderung beitragen und für das Thema sensibilisieren.
Vorbild für Obertshausen könnte das Modellprojekt „Barrierefreie Verwaltung“ in Wiesbaden sein, bei dem sich die Stadtverwaltung dort im Rahmen des Aktionsplanes des Landes Hessen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention drei Jahre lang mit dem Thema „Barrierefreie Bescheide“ auseinandergesetzt hat. Und aus dem letztlich u.a. „barrierefreie Bescheide“ hervorgegangen sind.