Gemeinsamer Änderrungsantrag von SPD, Bündnis 90 / Die GRÜNEN, Bürger für Obertshausen
zur Stadtverordnetenversammlung am 11.02.2016
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Ziffern 15 und 16 Erhöhung der Grundsteuer A und B ist im Jahr 2017 zu streichen.
Hierfür sind unter Maßnahmen eine Reduzierung der Sach- und Dienstleistungen um 400.000 € neu anzusetzen.
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist eine Erhöhung der Grundsteuer A und B derzeit nicht notwendig.