Beschlussempfehlung:
Der Magistrat wird beauftragt, zur Verbesserung der Mobilität für Radverkehr / Lastenfahrräder, Rollatoren, Kinderwagen, Rollstühle usw. in Obertshausen die Verkehrssituation an Drängelgittern etc. zu prüfen und ggf. die Umlaufsperren zu verändern oder zu beseitigen. Fördergelder sind zu nutzen.
Begründung:
Es gibt in Obertshausen zahlreiche Stellen an Rad- und Fußwegen mit Drängelgittern, Pollern, Pfosten und Engstellen, die das Durchkommen von Verkehrsteilnehmern mit Lastenfahrräder, Rollatoren, Kinderwagen, Rollstühle usw. auf den Rad- und Fußwegen in Obertshausen erschweren bzw. be- oder verhindern. Das müsste nicht sein, wobei es auch Positivbeispiele gibt. Viele künstliche Hindernissen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit heute weder zeitgemäß, noch erforderlich oder die Gefahrenstelle wurde von der Stadt selbst geschaffen. Der ADFC und die Forschungsanstalt für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) empfehlen für Radverkehrsanlagen (ERA) diese Alternativen:
Behindertengerechte oder barrierefreie Umbaumaßnahmen:[1]
- Genereller Verzicht auf Umlaufsperren, Umlaufschranken etc.
- Die Gitter/Querverbindungen sind so zu installieren, dass sie sich nicht überlappen.
- Minderung des Verkehrsrisikos etwa durch Anbringung der StVO-Zeichen 101 „Gefahrenstelle“ oder StVO-Zeichen 138 „Radfahrer kreuzen“ oder 274 „Geschwindigkeitsbegrenzung“.
- Ablenkung bzw. Verengungen der Streckenführung durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen, durch geeignete, frühzeitige Warnhinweise etc.
- Einhaltung der Abstandsregelung zwischen den Umlaufsperren (mindestens 1,50 m).
Um Zustimmung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerhardt
Fraktionsvorsitzender
[1] https://www.adfc-bw.de/fileadmin/dateien/Landesverband/Texte/ADFC_Empfehlungen_Umgang_Poller_Umlaufsperren.pdf