Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2025/26
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/26 im Produkt 551-10
(Öffentliches Grün / Landschaftsbau) einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 25.000 €
jährlich zur Förderung der Biodiversität einzustellen. Diese Mittel sollen für folgende
Maßnahmen verwendet werden:
- Pflege und Umgestaltung von Straßenbegleitgrün:
o Umwandlung geeigneter Flächen in artenreiche Blühflächen mit regionalem Saatgut.
o Förderung der extensiven Pflege zur Senkung langfristiger Kosten. - Erhalt und Erweiterung von Grünanlagen:
o Integration von Blühstreifen, Wildwiesen und Lebensräumen für Insekten und Kleintiere in bestehende Parks.
o Anschaffung und Installation von biodiversitätsfördernden Elementen wie Totholzhaufen, Insektenhotels und Steinhaufen.
o Klimaresistente, pflegeleichte Bepflanzung mit hoher Trockenresistenz und geringem Wasserbedarf. - Bewusstseinsbildung:
o Informationskampagnen zur Bedeutung der Biodiversität in urbanen Räumen.
Begründung:
Die Sicherung und Förderung der biologischen Vielfalt ist ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Insbesondere die Umgestaltung und Pflege von Straßenbegleitgrün und Grünflächen bietet die Möglichkeit, artenreiche Lebensräume zu schaffen, das Stadtklima zu verbessern und die Lebensqualität der Bürger*innen zu erhöhen.
Mit dem beantragten Betrag können wichtige erste Schritte umgesetzt werden, um die Ziele eines biodiversitätsfreundlichen Stadtbilds zu erreichen. Die Maßnahme knüpft an bereits bestehende Aktivitäten an und bietet eine nachhaltige Perspektive für die Zukunft.
Gegenfinanzierung:
Die beantragten Mittel von 25.000 € jährlich sollen im Produkthaushalt unter 551-10 eingestellt werden. Eine Refinanzierung könnte über Ersatzgelder der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 6, Nein: 24, Enthaltung: 5.