Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Heusenstammer Straße an die Stadtverordnetenversammlung .
Beschlussempfehlung:
Der Magistrat veranlasst die Einrichtung von Tempo-30 auf der Heusenstammer Straße zwischen Rembrücker Weg/Beethovenstraße und Ortsschild Malter- / Marienstraße.
Begründung:
Für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Heusenstammer Straße auf 30 km/h mittels Verkehrszeichen 274-53 sprechen u. a. folgende Gründe.
- Das verstärkte Fußgängeraufkommen zu Beginn und Ende der Unterrichtszeit an der Sonnentauschule sowie der Öffnungszeit der Kita „Unter dem Regenbogen“.
- Mehrere Bushaltestellen befinden sich an dem Streckenabschnitt. Busse werden an den Haltestellen häufig waghalsig überholt.
- Das Haus Jona liegt in der Vogelsbergstraße. Besucher und Bewohner queren auch die Heusenstammer Straße.
- Gottesdienstbesucher und die Kinder der Kita sollen sicher zur Kirche St. Thomas Morus gelangen.
- Der gut frequentierte Edeka-Markt in der Malteser Straße.
- Das entstehende Familienzentrum wird nach Inbetriebnahme entsprechend häufig frequentiert werden.
- Die erlaubte Geschwindigkeit wird teils erheblich überschritten (Messung mit Leivtec XV3).
Es gibt bereits eine Beschlusslage zur Geschwindigkeitsbeschränkung an der Ortsstraße Heusenstammer Straße (IX/637, 07.02.2013), was allerdings von der Stadt nicht umgesetzt wurde mit der Begründung, es liege kein Unfallschwerpunkt vor (Bericht der Stadtverwaltung vom 15.12.2014).
Die Bedingungen für Tempo-30-Zonen haben sich seitdem in Deutschland geändert. So beschlossen die Verkehrsminister der Länder auf der Sitzung der Verkehrsministerkonferenz in Heringsdorf auf Usedom im April 2016, dass leichter Tempo-30 in der Nähe von sozialen Einrichtungen eingerichtet werden könne. Eine besondere Gefahrenlage bzw. Unfallschwerpunkte müsse nicht mehr bestehen. Daher lässt sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mittels Verkehrszeichen 274-53 vor Kindergärten, Pflegeheimen und Krankenhäusern besser umsetzen.
Folglich lässt sich auf der Heusenstammer Straße zwischen Rembrücker Weg / Beethovenstraße und dem Ortsschild von Obertshausen an der Einmündung Malter- / Marienstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h rechtskonform einführen.