Beschlussempfehlung:
Der Magistrat prüft und berichtet bis Dezember 2020 über die Einrichtung von Tempo-30-Abschnitten vor den sozialen Einrichtungen in der Seligenstädter Straße und der Friedrich-Ebert-Straße. Die konkreten Umsetzungsschritte sind auch auf innerörtlichen Landesstraßen möglich, denn die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert.
Begründung:
Der Modellversuch scheiterte vor Jahren bzw. konnte aufgrund der alten Regelung nicht vollzogen und musste abgebrochen werden. Seit 2016 können auf innerörtlichen Landesstraßen aber Tempo-30 vor den sozialen Einrichtungen eingerichtet werden. Früher konnten Streckenabschnitte nur wegen Unfallzahlen mit 30 km/h-Höchstgeschwindigkeit belegt werden – jetzt gibt es weitere Kriterien.
Durch die neue Beschlusslage wird nun vor Kindergärten, Pflegeheimen und Krankenhäusern oder Einrichtungen für Betreutes Wohnen wie dem Ingeborg-Kopp-Haus (AWO), Friedrich-Ebert-Straße 43, oder dem Horst-Warnecke-Haus (AWO), Seligenstädter Straße 43, möglich.[1] Damit könnte der Bitte vieler Eltern entsprochen werden, auf der Friedrich-Ebert-Straße/Seligenstädter Straße im Stadtteil Hausen, der Landesstraße L3064, eine Geschwindigkeitsbegrenzung wie auf der L3064 in Lämmerspiel einzuführen. Ein aktuelles Beispiel aus Rödermark zeigt, dass reduzierte Geschwindigkeit von Hessenmobil auch auf Landesstraße angeordnet werden kann, wenn sich soziale Einrichtungen an der Strecke befinden.[2]
[1] Bericht über die Verkehrssituation in Obertshausen. URL: –
file:///C:/Users/User/AppData/Local/Temp/46440576409_Verkehrssituation%20an%20sozialen%20Einri.PDF
[2] Bürgermeister Rotter (CDU) freut sich über die Geschwindigkeitsbegrenzung: URL: –