Antrag: Biodiversität in Obertshausen

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Obertshausen
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Obertshausen

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung
– Biologische Vielfalt.

Beschlussempfehlung:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Flächen in der Gemarkung zum Erhalt der Artenvielfalt langfristig als solche gesichert und entsprechend gepflegt werden sollen. Dazu ist eine Karte anzufertigen, in der die Biotope exakt eingezeichnet sind. Hinzu käme eine jeweils kurze Beschreibung der einzelnen Flächen (Vegetation, wertvolle Tier-/Pflanzenarten) und Angaben zu den erforderlichen Pflegemaßnahmen (Arbeitsvorgang, Zeitraum, Kosten).

Begründung:

Seit fast 40 Jahren setzen sich die Naturschutzverbände HGON, NABU und NAOM für den Schutz und Erhalt selten gewordener Arten aber auch den Erhalt der biologischen Vielfalt in Obertshausen ein. Die vielfältigen Veränderungen in der Gemarkung, in erster Linie Flächenversieglung durch neue Wohn- und Gewerbegebiete, Straßenbau und intensivierte Landwirtschaft, haben dazu geführt, dass in diesem Zeitraum ein Dutzend Vogelarten ihre Lebensräume verloren haben und nicht mehr vorkommen. Ehemals in der Gemarkung häufige Tier- und Pflanzenarten stehen vor dem Aussterben. Es ist dringend erforderlich, im von der UNO zur Internationalen Dekade der Biodiversität erklärten Zeitraum 2011-2020 diese negative Entwicklung zu stoppen.

Kommunen und Verwaltung stehen in besonderer Verantwortung, denn sie besitzen in der Öffentlichkeit eine Vorbildfunktion und können das öffentliche Bewusstsein zur Bedeutung der Biologischen Vielfalt in Hessen beispielsweise durch zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität in Verbindung mit Erklärungstafeln stärken, z. B. Anlage mehrjähriger Blühwiesen und -inseln mit nektarreichen Wildpflanzen oder Gestaltung der Wegränder.

Auch durch die Wahl der zum gewünschten Zeitpunkt blühenden Pflanzen, egal ob Stauden oder Sträucher, Hecken und Gehölze, kann die Kommune dazu beitragen, dass Bienen und andere Insekten ausreichend Nahrung finden. Das ist insbesondere dann notwendig, wenn im Feld nichts blüht – vor allem im zeitigen Frühjahr und ab Mitte Juni. Auch für die Straßenrandbegrünung geeignete Bäume können dies leisten.

Zur Vermeidung von Verlusten und unzureichender Tracht sollten geeignete kommunale oder industrielle Flächen mind. 10 qm groß sein und nicht an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen liegen. Professionelle Unterstützung bei der Anlage solcher Flächen mit Wildpflanzen bieten in Hessen beispielsweise die Naturgartenexperten.

Die Kommunen können so zugleich den Bürgerinnen und Bürgern gezielt Impulse geben. Angesichts der umfassenden Kompetenzen der Verwaltungen und kommunalen Gremien in zahlreichen Planungs- und Politikfeldern obliegen Ihnen nämlich wesentliche Entscheidungen über den Umgang mit der Natur und Landschaft vor Ort. Darüber hinaus kann durch den Erhalt und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Hessen langfristig ein großer Mehrwert in ihrem Bereich erzielt werden. Zum Beispiel führt der Einsatz von Wildpflanzen zu reduzierten Pflegekosten und dem Abbau von Arbeitsspitzen. Durch die Nutzung der zahlreichen Möglichkeiten zum Erhalt der biologischen Vielfalt schaffen die Kommunen zugleich die Grundlage einer nachhaltigen Stadt- oder Dorfentwicklung in Hessen.

Deshalb wird im Rahmen der Städtebauentwicklung die Anlage von Freiräumen gefördert, die zur Verbesserung der Lebensqualität in den Städten unverzichtbar sind. Diese Freiräume dienen zugleich der Naherholung, der Gesunderhaltung und auch der Verbesserung des Kleinklimas und des Wohlbefindens.[1]

[1] Weitere Informationen unter http://biologischevielfalt.hessen.de/de/kommunen-und-verwaltung.html