Obertshausen (ger, 28.9.19) – In der Reihe „Die Fraktion geht aus“ informierten sich die GRÜNEN diesmal über die Verkehrssituation an der Heusenstammer Straße/Vogelsbergstraße/Von-Stauffenberg-Straße. Anwohner weisen auf deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen hin. „Obertshausen mit Herz für Raser?“, fragen sie sich bisweilen. Als vor einiger Zeit ein Geschwindigkeitsmeßgerät an der Heusenstammer Straße installiert war, wurden Spitzengeschwindigkeiten von über 100 Stundenkilometer auf diesem innerörtlichen Straßenabschnitt erfasst. Eine zusätzliche Querungshilfe im Bereich der Kolpingstraße/Tankstelle wurde zwar erwogen, aber bisher ist nichts geschehen. Der mobile Blitzer werde nur selten eingesetzt und einen „enforcement trailer“ wie in Bieber oder Mühlheim, gebe es noch nicht in Obertshausen.
Anwohner beobachten, dass die Ampel besonders im Berufsverkehr häufig bei rot überfahren oder der Bus oft waghalsig überholt werde. Geklagt wird zudem über laut aufgedrehte Musikanlagen vorbeifahrender oder an der Ampel stehender Fahrzeuge. Auf dieser Ortsstraße wäre Tempo 30 sicher angebracht, meint Stadtverordnete Christel Wenzel-Saggel. Grundsätzlich gelte nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) innerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In Wohngebieten können Tempo 30-Zonen ausgewiesen werden (§ 45 Abs. 1c StVO).
Stadtverordnete Wenzel-Saggel sagt, in § 45 Absatz 9 Punkt 6 StVO26 ist seit Dezember 2016 geregelt, dass im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern Tempo 30 angeordnet werden solle – ohne den dafür früher notwendigen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage. Das sei geltendes Recht. Die Verwaltungsvorschrift dazu wurde 2017 veröffentlicht.
Dies könne ebenso in Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf angeordnet werden. Weil die Polizeistation Heusenstamm bisher keinen Unfallschwerpunkt feststellte, legte die Stadt bislang kein Tempo 30 fest. Nach neue Rechtslage braucht es eine solche Voraussetzung für die Geschwindigkeitsbeschränkung indes nicht. Ihr Kollege Oliver Bode erinnert zudem an die Vorstöße der Grünen, Lichtzeichenanlagen durch Kreisverkehre zu ersetzen. Aus Gründen des Lärmschutzes, zur Verringerung von Abgasemissionen, wegen der Verkehrssicherheit und zur Steigerung der Lebensqualität setzen sich die Grünen seit jeher für striktere Geschwindigkeitsbeschränkungen ein, erklären die Grünen. Die Stadt müsse an der Kreuzung Heusenstammer Straße/Vogelsbergstraße/Von-Stauffenberg-Straße dringend etwas tun, weil Kinder sicher zur Sonnentauschule oder zur Kita „Unter dem Regenbogen gehen wollen“, ergänzt Fraktionsvorsitzender Dr. Klaus-Uwe Gerhardt.